Wie und wo kann ich mich für die Dauer meiner Reise auf einer Krisenvorsorgeliste für Deutsche registrieren lassen?

Alle Deutschen, die sich - auch kurzzeitig - im Ausland aufhalten, sollten sich in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät dazu, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufgenommen werden kann.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren.
Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestellt werden.

Falls ich im Ausland in einen Notfall gerate: Gibt es eine zentrale Notrufnummer des Auswärtigen Amts?

In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an das Auswärtige Amt (Telefon 03018-17 0). Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können

Hier kannst Du Dich registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland