Der Deutscher Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsfamulaturen durch die Vergabe eines Reisekostenzuschusses. Der DAAD finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Mobilität für Studierende, die vermittelte Praktika im außereuropäischen Ausland (ausgenommen EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) wahrnehmen möchten. Das Ziel ist, die Auslandsmobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen zu fördern.
Das finanzielle Buget für die Cook-Islands und die Dominikanische Republik ist im Jahr 2024 ausgeschöpft, eingehende Anträge diesen Zielländern werden leider abgelehnt.
In diesem Zusammenhang arbeitet der DAAD daher eng mit dem Zahnmedizinischen Austauschdienst e. V. zusammen. Der ZAD ist für die gesamte Abwicklung der Förderung verantwortlich und übermittelt dem DAAD in regelmäßigen Abständen Sachberichte hinsichtlich der Bewerbungen.
DAAD Reisekostensätze und Richtlinien
- DAAD-Richtlinien FKZ
(Bin ich überhaupt Förderungsberechtigt?) - DAAD-Reisekostensätze
Der "einmalige" FKZ ist für Dich relevant!
(Wie viel Zuschuss erhalte ich in welchem Land?)