Förderprogramm

Der ZAD ist für den organisatorischen Ablauf und somit für das Bewerbungsverfahren zum Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. (DAAD) zuständig. In gemeinsamer Kooperation wird ein Reisekostenzuschuss vergeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich immer um eine Bewerbung des Reisekostenzuschusses handelt.

Soziale Bedürftigkeit der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers sowie die Höhe des Reisekostenzuschusses für das Ausland haben weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Zuschusses Einfluss. Der Fahrtkostenzuschuss wird einmalig ausgezahlt.

Wer ist antragsberechtigt?

Nur Mitglieder des ZAD e. V. können einen Antrag stellen. Noch kein Mitglied?
Dann bitte hier den Mitgliedsantrag ausfüllen: Zum Mitgliedsantrag.
Die Mitgliedschaft ist komplett beitragsfrei. Als Mitglied können wir mit Dir einfacher kommunizieren sowie Dir relevante Informationen zukommen lassen.

Antragsberechtigt sind deutsche Studierende, die an wissenschaftlichen Hochschulen, staatlichen und staatlich anerkannten Fachhochschulen in der Bundesrepublik als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.

Eine Immatrikulation im Studium der Zahnmedizin muss vorliegen. Zudem müssen die Studierenden auch während des Zeitraums der Famulatur immatrikuliert sein. Der Reisekostenzuschuss kann auch nach absolviertem Staatsexamen beantragt werden, sofern die Immatrikulation als Studentin/Student der Zahnmedizin oder als Promotionsstudentin/Promotionsstudent an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden kann.

Der Abschluss des ersten klinischen Behandlungskurses (KONS 1, 2. klinisches Semester) ist ebenfalls Voraussetzung.

Der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende muss den Anforderungen entsprechen. Zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende müssen mindestens 29 (Kalender-)Tage liegen (mehr als 28 Tage).

Zwischen zwei Förderbewilligungen müssen mindestens zwei Jahre liegen.

Ausserdem versichert ihr, dass ihr für die Laufzeit des DAAD-Stipendiums bzw. Reisekostenzuschusses keine nicht mit dem ZAD sowie dem DAAD abgestimmten Förderungsleistungen anderer Organisationen in Anspruch nehmen werdet; ferner werdet ihr den ZAD sowie DAAD über eventuell während des Auslandsaufenthaltes erzielte Einkünfte unterrichten.

Die Vermittlung eines Famulaturplatzes durch eine der vorgenannten Austauschorganisationen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses.

Bewerbungsberechtigung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen können sich bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren, und während dieser Zeit ins Ausland gehen wollen. Diese Regelung gilt nicht für internationale Studierende/Doktoranden, die bereits mit einem "Incoming-DAAD-Stipendium" in Deutschland gefördert werden.

Wann kann man sich bewerben?

Die Bewerbung ist erst zwei Monate vor Famulaturbeginn zu beantragen. Vorherige eingereichte Bewerbungen können nicht bearbeitet werden. Ausserdem muss die Bewerbung spätestens 14 Tage vor Famulaturbeginn dem ZAD vorliegen.

Eingereichte Bewerbungen während der Famulatur werden nicht akzeptiert.

Daher muss eine Bewerbung im Zeitraum von zwei Monaten vor Famulaturbeginn bis 14 Tage vor Famulaturbeginn eingereicht werden.

Ablauf des Förderantrags

Die Bewerbung zum Reisekostenzuschuss ist über unseren Förderantrag möglich.
Da ihr einige Dokumente hochladen müsst, bitten wir euch vorab, nachfolgende Informationen sorgsam zu lesen.

Upload wichtiger Dokumente

Folgende Dokumente müsst Ihr für die Antragsstellung vorliegen haben:

  1. Lebenslauf
    Tabellarischer Kurzlebenslauf. Maximal drei Seiten.

  2. Kopie der Zusage der Gastuniversität bzw. Organisation
    Bevor ihr euch bewerben könnt, benötigt ihr also eine Bestätigung. Das Schreiben muss folgendes enthalten:
    - Name des Famulanten
    - Geburtsdatum des Famulanten
    - Genaue Angaben zum Zeitraum der Famulatur
    (Einreisedatum kann nicht gleich Praktikumsbeginn sein)
    - Offizieller Briefkopf, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Gastuniversität oder Organisation.

  3. Immatrikulationsbescheinigung
    Bitte keine Kopie des Studierendenausweises.

  4. Kopie des Personalausweises

  5. Nachweis über die getätigte Überweisung in Höhe von €75 an den ZAD*
    Der Betrag setzt sich aus €25 für Bearbeitungsgebühren sowie einer Kaution von €50 zusammen. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn innerhalb von vier Monaten nach Famulaturende ein vollständiger Famulaturbericht an den ZAD gesendet wird.

  6. Annahmeerklärung
    Bitte ladet euch das Formular ->hier<- herunter. Anschließend müsst ihr die Annahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben hochladen.

Bitte nutzt zum Upload bitte lediglich folgende Formate mit einer maximalen Größe von 1 MB: JPG, JPEG, PNG, PDF
Falls die Dateien größer als 1 MB sind, dann können diese nicht übermittelt werden!

Wir akzeptieren nur Dateien die über den Förderantrag hochgeladen werden, E-Mails mit Dateien werden nicht bearbeitet.

Zudem sollte auf Umlaute bei der Bezeichnung der Dokumente verzichtet werden!


*Nutzt für die Überweisung bitte folgende Bankangaben:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf
IBAN: DE22 3006 0601 0002 1319 19
Verwendungszweck: "Name & Zielland Eurer Famulatur"

WICHTIG: Bescheinigung des Praktikumgebers!

Dein Praktikum im Ausland wird über den DAAD in Kooperation mit dem ZAD gefördert. Mit der Annahme der Förderung hast du dich verpflichtet, dem ZAD nach dem Praktikum deine Unterlagen zum Abschlussbericht (Famulaturbericht) zukommen zu lassen. Dieser beinhaltet auch eine Bescheinigung des Praktikumgebers über die Dauer der Famulatur von vor Ort. Der ZAD benötigt in allen Fällen eine Bestätigung, ähnlich wie der Zusage vor der Famulatur, die im jeweiligen Famulaturland ausgestellt wird. Diese Bestätigung muss den Namen des Famulanten sowie den Praktikumszeitraum aufweisen. Die Bescheinigung des Praktikumsgebers und der Famulaturbericht muss nach dem Praktikum innerhalb von zwei Monaten an den ZAD gesendet werden.

Förderungswiderruf

Der ZAD als auch der DAAD ist berechtigt, seine Förderungszusage bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu
widerrufen.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn

  • die Voraussetzungen für die Förderung entfallen sind (z.B. bei Abbruch des Praktikums aus Gründen, die der Zuschussempfänger zu vertreten hat),
  • das Praktikum zu anderen als im Förderungsantrag angegebenen Zeiten (z.B. Vorverlegung des Praktikumsbeginns) durchgeführt wird,
  • die Leistung des ZAD bzw. DAAD unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stand (z.B. bei erfolgreichem Antrag auf Auslands-BAföG),
  • der Zuschussempfänger vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über erhebliche Tatsachen gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat (z.B.
    Zuschussgewährung für denselben Zweck von einer anderen Organisation oder Institution),
  • der Zuschussempfänger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Verletzung der Berichtspflicht).

Bei Widerruf der Förderungszusage sind die unberechtigt bezogenen Leistungen an den ZAD bzw. DAAD zurückzuzahlen und vom Zeitpunkt des Erhaltens der Geldsumme mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.

Wie geht es weiter?

Ihr habt alle nötigen Dokumente vorliegen? Dann könnt ihr nun den Förderantrag stellen.
Wir werden alle eingehenden Bewerbungen prüfen und melden uns dann bei dir.