Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
Der Deutscher Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsfamulaturen durch die Vergabe eines Reisekostenzuschusses.
Der DAAD finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Mobilität für Studierende, die vermittelte Praktika im außereuropäischen Ausland (ausgenommen EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) wahrnehmen möchten. Das Ziel ist, die Auslandsmobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen zu fördern.
In diesem Zusammenhang arbeitet der DAAD daher eng mit dem Zahnmedizinischen Austauschdienst e. V. zusammen. Der ZAD ist für die gesamte Abwicklung der Förderung verantwortlich und übermittelt dem DAAD in regelmäßigen Abständen Sachberichte hinsichtlich der Bewerbungen.
Was wird gefördert?
Vermittelte Fachpraktika im außereuropäischen Ausland (d. h. nicht in EU-Ländern, Großbritannien, Schweiz, Norwegen oder/und Liechtenstein). Das finanzielle Buget für die Cook-Islands und die Dominikanische Republik wird im Jahr 2025 auf 10 Förderanträge begrenzt.
Zu den praxisbezogenen Auslandsaufenthalten zählen vermittelte Fachpraktika die im Rahmen des Studienganges gefordert oder empfohlen werden.
Dauer der Förderung
Fahrtkostenzuschüsse können ausschließlich für Famulaturen/Praktika mit einer Dauer von mindestens 29 (Kalender-)Tagen (mehr als 28 Tage) und maximal einem Jahr beantragt werden. Der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende muss den Anforderungen entsprechen.
Stipendienleistungen
Die Förderung erfolgt mit einem einmaligen länderbezogenen Zuschuss zu den Reisekosten. Die Höhe des Zuschusses für Dein Zielland findest Du unter: Übersicht Fahrtkostenzuschüsse
Die Förderung findet unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel statt.
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